Donnerstag, 20. Oktober 2011

Todesstrafe - Definition

Die Todesstrafe ist die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein Verbrechen,
dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Gerichtsverfahren voraus, das mit
einem amtlichen Todesurteil endet. Dieses wird dann durch die Hinrichtung vollstreckt. Das gesamte
Verfahren kann nur durch dazu bevollmächtigte Vertreter und Behörden eines Staates vollzogen werden.