Im 19. Jahrhundert wurde die Anwendung der Todesstrafe in den europäischen Ländern seltener. Höchststrafe war nun häufiger "nur" ein lebenslanger Freiheitsentzug. Im 20. Jahrhundert kam es dann aber etwa während der nationalsozialistischen Diktatur zu neuen und oft willkürlichen Massenhinrichtungen. Erst die Nachkriegszeit brachte zumindest für Europa die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe. Mit der "Europäischen Menschenrechtskonvention" einigten sich die europäischen Länder nach dem Zweiten Weltkrieg darauf, die Todesstrafe nicht länger anzuwenden.
Politischer Missbrauch der Todesstrafe

Aber auch im 19. Jahrhundert zur Zeit des Kolonialismus sprach man Todesstrafen aus, um politische Interessen gegen "Aufständische" durchzusetzen. In den Südstaaten der USA, aber auch in den europäischen Kolonien, war die Sklaverei längst noch nicht abgeschafft - rebellierende Sklaven wurden in vielen Fällen zum Tode verurteilt. Erst nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg ("Sezessionskrieg") von 1861 bis 1865 wurde die Sklaverei überall in den USA per Gesetz verboten.
"Moderne" Hinrichtungsmethoden

Die wesentlichen Hinrichtungsmethoden im 19. und 20. Jahrhundert waren das Erhängen und das Erschießen, später kam es in den USA auch zur Anwendung des Elektrischen Stuhls.
Das Erhängen wurde zwar auch schon in den Jahrhunderten vorher strafrechtlich praktiziert, allerdings änderte man die Methode: "modern" ist bei der Hinrichtung durch das Erhängen, dass der Verurteilte nicht mehr durch den qualvollen Erstickungstod, sondern durch den schnell eintretenden Genickbruch zu Tode kommt. Zu diesem Zweck wurde genau berechnet, wie lang der Strick zu sein hatte und wie tief man den Verurteilten dann fallen lassen musste. Das Erhängen wird auch heute noch in vielen Ländern vollzogen.
Das Erschießen war die bevorzugte Hinrichtungstechnik der Militärgerichtsbarkeit. Getötet wird der Verurteilte entweder durch einen einzelnen Schützen, oder aber durch ein aus mehreren Schützen bestehendes Erschießungskommando. Dem Verurteilten werden vor den tödlichen Schüssen die Augen verbunden und er wird vor einer Mauer festgebunden. In anderen Fällen muss sich der Verurteilte vor den Todesschützen hinlegen oder hinknien. Die Hinrichtungsart des Erschießens wird heutzutage zum Beispiel in China praktiziert.
Erfindung neuer Tötungsmaschinen

In Amerika wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts eine Technik entwickelt, elektrischen Strom zur Tötung einzusetzen. 1889 kam es in New York dann zur ersten Hinrichtung mit dem Elektrischen Stuhl.
Zwar sollte der Tötungsakt (auch "Elektrokution" genannt) durch diese neue Erfindung noch einmal "schmerzloser" werden, allerdings kam es in der Praxis oft zu Missgeschicken, so dass Verurteilte noch nach mehreren Stromstößen lebten.
Letztlich starben viele Verurteilte auf dem Elektrischen Stuhl auf besonders qualvolle Weise. Das Töten durch den Elektrischen Stuhl ist heutzutage noch in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten eine zulässige Hinrichtungstechnik.
Todesstrafe zur Zeit des Nationalsozialismus

In den letzten Kriegsjahren wurde in Deutschland tausendfach das Todesurteil ausgesprochen und auch vollstreckt. Besonders viele Menschen wurden mit der Guillotine getötet, welche nach den Terror Jahren der Französischen Revolution ein zweites Mal im "Dauereinsatz" war. Noch ein ganz anderes Thema ist der "Völkermord" in den Konzentrationslagern und an der Front, also die willkürliche Ermordung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und der Mord an Behinderten und Homosexuellen.
Nach der Kriegsniederlage Deutschlands wurde die Todesstrafe dort abgeschafft. Allerdings wurde den "Hauptkriegsverbrechern" von den "Alliierten" vorher noch der Prozess gemacht ("Nürnberger Prozesse"), wobei man auch Todesurteile aussprach. Ebenso in anderen europäischen Ländern wurden Kriegsverbrecher und "Kollaborateure" nach dem Krieg hingerichtet ("Kollaboration" bedeutet "Zusammenarbeit", gemeint ist hier die Zusammenarbeit mit den Kriegsverbrechern).
Nach dem Krieg: Abschaffung der Todesstrafe in Europa

In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Todesstrafe 1949 durch das Grundgesetz abgeschafft. Spätere Versuche, die Todesstrafe wieder politisch zu legitimieren (also sie wieder einzuführen), wurden vom Bundestag abgelehnt. In der Deutschen Demokratischen Republik hingegen hielt man noch einige Jahre an der Todesstrafe fest und sprach sie für Vergehen wie Mord und Spionage aus - Hinrichtungsart war zu Beginn die Guillotine, später die Erschießung. Die letzte von fast 200 Hinrichtungen in der Geschichte der DDR fand 1981 statt, erst im Jahr 1987 wurde die Todesstrafe auch hier nach einem Beschluss der Volkskammer abgeschafft. In Frankreich wurde die Todesstrafe 1981 (letzte Hinrichtung 1977), in Großbritannien 1998 (letzte Hinrichtung 1964) per Gesetz endgültig abgeschafft. Heute wird die Todesstrafe in keinem Lande der Europäischen Union mehr durchgeführt und gilt als "geächtet".