"Die Todesstrafe praktizieren die Menschen, solange es die Staaten selbst gibt und weit darüber hinaus - von "Todesstrafe" spricht man, wenn die "Rache" der Gemeinschaft als "legitimiertes" (gesetzmäßiges) Recht auftritt. Zwar ist sie in Deutschland und in den europäischen Staaten heute abgeschafft, aber die vier bevölkerungsstärksten Länder (China, Indien, USA, Indonesien) und viele andere Staaten vor allem in Asien und Afrika wenden sie noch immer "rechtmäßig" an. Insgesamt lebt mehr als 60 Prozent aller Menschen in Ländern, die die Todesstrafe praktizieren."
Geändert haben sich im Laufe der Zeit vor allem die Methoden und die Umstände von Hinrichtungen. Während es in alten Zeiten völlig normal war, dass Menschen öffentlich und vor Publikum hingerichtet wurden, geschieht dies heute oft im Versteckten und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Aber auch dies ist nicht in allen Ländern so.
Todesstrafe im Altertum

Berühmt sind der ältere sumerische "Codex Ur-Nammu" und der etwas jüngere babylonische "Codex Hammurabi", die beide um die 4.000 Jahre alt sind. Hier wurde erstmals schriftlich festgehalten, wer unter welchen Umständen und warum zum Tode zu verurteilen ist. Der "Codex Hammurabi" sah grausame Strafen wie die Pfählung (dabei wurde der Körper mit Pfählen durchbohrt), das Verbrennen und die Verstümmelung vor. Von den Sumerern stammt auch das älteste bekannte schriftliche Todesurteil aus dem Jahr 1850 vor Christus.
Auch das Alte Testament der Bibel enthält in den "fünf Büchern Mose" (auch "Tora" genannt) Regeln über die Anwendung der Todesstrafe. Schon bei der Anbetung von fremden Göttern drohte der Tod durch Hinrichtung, genauso wie bei Ehebruch und Gotteslästerung. Zur Feststellung der Schuld und des Strafmaßes gab es damals öffentliche Gerichtsprozesse.
Hinrichtungen als Massenspektakel

Im alten Rom machte man aus Hinrichtungen ein Schauspiel für die Menschenmenge - im berühmten "Kolosseum", einem riesigen Freilichttheater mit Platz für mehr als 50.000 Zuschauer, wurden zum Tode Verurteilte bei Gladiatorenkämpfen getötet oder von wilden Tieren zerfleischt.
Die wohl berühmteste Hinrichtung der Geschichte ist die Kreuzigung von Jesus Christus, den Pontius Pilatus, der römische Statthalter in Judäa, hinrichten ließ. Die Kreuzigung galt als besonders entehrend, da man dem Hingerichteten ein Begräbnis verweigerte. Der tote Körper blieb sichtbar am Kreuz hängen, bis er sich durch Witterung und Verwesung von selbst auflöste.
Mittelalter und frühe Neuzeit: Inquisition, Hexenverfolgung und Folter

Wurde die Todesstrafe ausgesprochen, dann bedeutete das für die Verurteilten normalerweise, auf dem Scheiterhaufen verbrannt zu werden (man bezeichnete die Urteilsvollstreckung mit dem portugiesischen Wort "Autodafé", was soviel wie "Werk des Glaubens" heißt). Aber auch Köpfen, Hängen, Ertränken und Folterung bis zum Tode waren gängige Hinrichtungsarten im Mittelalter.
Die Hexenverfolgungen beruhten auf der Idee, dass manche Menschen - nämlich die Hexen oder Hexer - mit dem Teufel im Bunde seien und so Unheil über ihre Mitmenschen und Umwelt brächten. Frauen wurden viel häufiger der Hexerei verdächtigt als Männer, sogar Kinder und Tiere kamen als Angeklagte in Frage. Auch Hexen und Hexer kamen durch den Feuertod auf dem Scheiterhaufen um - in der lebendigen Verbrennung sah man einen Akt der Reinigung der Seele.
Als "Gnadenakt" wurde der Verurteilte in manchen Fällen bereits vor der Verbrennung getötet, meist durch Erdrosseln oder Enthaupten. Um die Hexenprozesse kümmerten sich sowohl die geistlichen Gerichte der Inquisition als auch die weltlichen Gerichte. Besonders zahlreich waren solche Prozesse in Mitteleuropa zur Zeit des "Dreißigjährigen Krieges" (1618 bis 1648). In Europa kam es im 18. Jahrhundert zu den letzten Hexenverfolgungen - jedoch gibt es sie noch heute in einigen Ländern Afrikas, Südostasiens und Lateinamerikas.
Französische Revolution und die Erfindung der Guillotine

Aufgrund der finanziellen Nöte und der Massenarmut im Land berief der König Ludwig XVI. im Jahr 1789 die "Generalstände", in denen das französische Volk auch zu Zeiten der absolutistischen Monarchie (zumindest theoretisch) ein gewisses Mitspracherecht besaß. (Der "Absolutismus" bezeichnet die damalige Staatsform, bei welcher der Herrscher die "absolute", also beinahe uneingeschränkte Macht und Kontrolle hatte.) 600 Abgeordnete des "Dritten Standes" - bestehend aus allen Bürgern, die weder zum Adel noch zur Kirche gehörten - formierten sich gegen den Widerstand des Königs zur "Nationalversammlung", und zwar mit dem Ziel, eine Erneuerung des französischen Staatswesens zu erzwingen. Gleichzeitig kam es im ganzen Land zu Unruhen und Aufbegehren der französischen Untertanen. Als der König seine Soldaten vorrücken ließ, bewaffnete sich auch das Volk und das Bürgertum stellte eigene "Bürgergarden" auf. Mit dem Sturm auf die "Bastille" (einem Gefängnis in Paris) am 14. Juli 1789 kam es zum ersten Blutbad der Revolution.